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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Insel Usedom Nord e.V.

 

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern als Teilnahmevorraussetzung zum Anmeldeschluss vorzulegen.
  • Wir behalten uns das Recht vor Termine ausgeschriebener Lehrgänge nach bereits erfolgter Ausschreibung anzupassen.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und im Voraus, spätestens zum Meldeschluss eines Lehrgangs, nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Insel Usedom Nord e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang einen Ausschluss der Teilnahme auszusprechen. Dies gilt auch dann, wenn der Lehrgangsbeginn kurz bevor steht. Beurkundungen werden grundsätzlich nur nach vollständig eingegangenem Teilnehmerbetrag durchgeführt.

 

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Insel Usedom Nord e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt. Die Ortsgruppe behält sich auch hier das Recht vor zuletzt angemeldeten Teilnehmenden eine Absage zu erteilen um Mitgliedern der eigenen Ortsgruppe eine Teilnahme zu ermöglichen.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

 

Rücktritt

Mehrtägige Veranstaltungen: Eine Anmeldung zu einem mehrtägigen Lehrgang ist verbindlich. Bei einer Absage der Teilnahme entstehen folgende Kosten:

  • Bei einer Absage bis drei Monate vor Lehrgangsbeginn werden 25 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Absage bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
  • Bei einer Absage ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn sind 100 % der Lehrgangsgebühren zu zahlen.

 

Eintägige Veranstaltungen: Eine Anmeldung zu einem eintägigen Lehrgang ist verbindlich. Bei einer Absage der Teilnahme entstehen folgende Kosten:

  • Bei einer Absage bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 25 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Absage bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.
  • Bei einer Absage ab einer Woche vor Lehrgangsbeginn sind 100 % der Lehrgangsgebühren zu zahlen.

Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Absage beim Veranstalter.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

 

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmenden selbst zu tragen.

 

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

 

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Insel Usedom Nord e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

 

Stand: 07/2026

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